Nun würden wir unter unsere "Sollstärke" von 5 Mitgliedern rutschen. §13 (2) sagt für diesen Fall aus, dass es Neuwahlen geben muss (soll):
Muss zwingend eine Neuwahl angesetzt werden? Gibt es Möglichkeiten mit den verbleibenden 4 Mitgliedern bis zum Ende der Wahlperiode (März 2010) im Amt zu bleiben? Unsere Bedenken sind, dass es bei einer Neuwahl nicht ausreichend genügend Kandidaten geben wird. Wenn eine Neuwahl durchgeführt werden muss (z.B. im Januar 2007) wie lange ist dann die Amtszeit?
Gruß
Gerold