Erstellt am 24.11.2006 um 08:01 Uhr von Barbara
Hallo,
da kann man nichts machen.
Gerade Befristungen mit einem Sachgrund wie Vertretung für dauerkranke oder MA im Elternzeit können für länger als 2 Jahre abgeschlossen werden.
Aber der AG wird seine Möglichkeiten auch langsam ausschöpfen , denn er kann einen MA ohne Sachgrund nicht noch ein Mal befristet einstellen wenn dieser schon bei ihm gearbeitet hat , befristet oder unbefristet.
Langsam werden ihm Leute ,die sich bewerben und bei ihm noch nicht gearbeirtet haben ausgehen.
Erstellt am 24.11.2006 um 08:33 Uhr von Konrad
@Barbara "da kann man nichts machen" greift ein wenig zu kurz!
Der BR hat doch bei Einstellungen auch bei der richtigen Eingruppierung ein Wörtchten mitzureden. Auch da sollte man
halt auch die "rote Karte" ziehen und "billig" verhindern.
Gruß Konrad
Erstellt am 24.11.2006 um 10:32 Uhr von Barbara
Konrad,
würden ich gerne wissen, wie du dem AG die "rote Karte " zeigst z.B. bei eine befristeten Einstellung und zwar ohne Sachgrund.
Die Argumente, die eine Zustimmungsverweigerung rechtfertigen, möchte ich gerne erfahren.
Erstellt am 24.11.2006 um 19:44 Uhr von wölfchen
Hallo BR- mausi,
wir haben in einem Heim unserer gGmbH auch so eine PDL, die laufend Befristungen tätigt, weil die a) billiger sind und b) nicht aufmucken. Die hoffen ja, dass sie verlängert werden. Nun ist es aber inzwischen tatsächlich so, wie von Barbara geschildert, in einer Stadt mit 20 000 Einwohnern, hat dann fast alles, was sich für den Job eignet, schon mal bei uns gearbeitet , darf demzufolge nicht mehr befristet eingestellt werden und nun hat sie nur noch die Variante, die Leute fest anzustellen, oder sie bekommt niemanden mehr. Ist allerdings ein langer Weg bis dahin (hat 10 Jahre gedauert).
Erstellt am 24.11.2006 um 19:56 Uhr von Kölner
@wölfchen
Machen wir - eine gGmbH - denn etwas falsch, wenn wir regelmäßig Leute befristet einstellen, die auch schon bei uns gearbeitet haben? Mitunter haben sie den fünften Folgevertrag über mehr als 6 Jahre...
%-)
Erstellt am 24.11.2006 um 19:58 Uhr von wölfchen
nein, wenns mit Sachgrund ist, dann nicht, aber das weißt Du Schlingel doch allein!!!
Erstellt am 24.11.2006 um 20:26 Uhr von BR-Mausi
@Barbara- ich hoffe dem ist so (dass ihm die Leute ausgehen), es ist ja auch nicht so, dass wir der Auffassung sind die Kollegen sollten keine Festeinstellung bekommen, im Gegenteil. Beispielsweise werden Stellen besetzt, die keiner Befristung bedürfen.
@Konrad -"Rote Karte", wenns gerade passt ja und man einen Grund hat aber manchmal geht da gar nichts- BetrVG rauf und runter.
@Ramses II- Nein das meine ich nicht, ist sicher falsch angekommen. Denn wenn die AN einen Festvertrag bekommen könnten, da die Stelle z.B keine Befristung rechtfertigt. Jedenfalls nicht nach der uns vorliegenden Personalplanung gem.§92 BetrVG- denn unser Unternehmen behauptet keine zu haben bzw. es fällt ihnen kurz vor ultimo was "schönes" ein. Den AN schadet es indem sie definitiv keine Verlängerung bekommen. Es sei denn der AN hat sich an den BR gewandt, wegen seiner Befristung und hat dann anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen- oft sind Fehler in den Verträgen. Aber eher selten.
@wölfchen- Super 10 Jahre, Berlin ist groß. Da finden die bestimmt noch ein paar Leutchen. Die Arbeitslosenquote ist hoch.
Erstellt am 24.11.2006 um 20:42 Uhr von Bergmann
@ BR-Mausi,
wie gerne hätte ich befristete AN,da könnte man ja ein wenig wenigstens machen,
wir haben nur die modernen Sklaven "Arbeitnehmerüberlassung "!
Haltet Euch an Kondrad´s Empfehlung Eingruppierung !