Hallo Forum,

folgende Situation:

BR und AG treffen eine Vereinbahrung die bis zum Ende eines Projektes vertraulich behandelt werden soll (Thema ist die Obergrenze von pauschal bezahlten Überstunden, darüberhinaus soll Freizeitausgleich gewährt werden. Begründung des AG ist die Befürchtung, dass die AN sonst mehr Freizeitausgleich "erwirtschaften" könnten). Nach dem Projekt soll die Obergrenze dann bekanntgegeben werden und die angefallenen Stunden werden "abgerechnet".

Zwei Fragen die ich euch bitte auch getrennt zu "beantworten":
1) Ich stimme nicht für eine solche Vereinbahrung, bin ich an die Geheimhaltung gebunden?
2) Wie ist eine solche Vereinbahrung als solche zu sehen? => Unterstellung: mehr Freizeitausgleich "erwirtschaften"

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe
Seven