Erstellt am 23.11.2006 um 12:10 Uhr von Lotte
Seven,
zu 1., wenn Du Dir den § 79 (1) mal aufmerksam durchliest, ist diese Frage doch eindeutig zu bejahen.
zu 2. ich glaube, dass Du die Gegebenheiten vor Ort am besten kennst und die Eigenarten einiger MA sicher besser beurteilen kannst, als dass wir hier jetzt über eine mögliche Antwort spekulieren können.
Erstellt am 23.11.2006 um 12:41 Uhr von Seven
Hallo Lotte,
ich sehe nicht wieso!
In §79 (1) wird von "Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse" gesprochen. Das trifft hier doch wohl kaum zu.
Meine Bedenken kommen eher durch die getroffene "Vereinbahrung" zwischen BR und AG zustande.
=> Bin ich durch den getroffenen Beschluß an die "vertrauliche" Behandlung der Obergrenze gebunden?
Gruß
Seven
Erstellt am 23.11.2006 um 12:49 Uhr von Lotte
Seven,
stimmt, habe mir gerade die Kommentierung noch einmal durch gelesen. Aber DKK schreibt im gleichen § unter RN 30:
"Um seine Aufgaben nach dem BetrVG ungestört erfüllen zu können, muss der BR gegenüber dem AG und der Belegschaft jedenfalls einstweilen bestimmte Informationen zurückhalten dürfen"
Also wenn der BR beschlossen hat, die Vereinbarung vertraulich zu behandeln, würde ich an Deiner Stelle der Mehrheit folgen.
Gibt es denn solch einen Beschluss?
Erstellt am 23.11.2006 um 15:30 Uhr von Seven
Hallo Lotte,
erstmal vielen Dank für deine Beiträge!
Nein, im Moment diskutieren wir (auch der BR intern) noch darüber. Ich hatte allerdings in den Raum gestellt, dass ich mich evtl. nicht an diese "Vertraulichkeit" halten werde. Ich sehe meine Position auf der Seite der AN, wenn ich der Regelung zustimme bzw. vertrete, stelle ich mich an die Seite des AG und unterstütze seine Unterstellung des Betrugs.
GRuß
Seven
Erstellt am 24.11.2006 um 09:01 Uhr von Barbara
Hallo,
was soll das für eine Betriebsvereinbarung sein?
Wie weit werden da die Rechte der MA vertreten?
Eigentlich sollen Überstunden vermieden werden. Man könnte befristet MA auch für Projekte einstellen.
Über die bezahlte oder unbezahlte Obergrenze zu
verhandeln und dazu noch pauschaliert finde ich merkwürdig.
Außerdem die Betriebsvereinbarungen müssen so wie z.B. ArbZG im Betrieb an eine geeigneten Stelle
den MA zugängig gemacht werden.
Erstellt am 24.11.2006 um 11:10 Uhr von Seven
Hallo Barbara,
ich sehe da ähnliche und andere Probleme!
Danke für den Hinweis auf die Betriebsvereinbahrung, hatte ich so nicht bedacht.
Im Moment rudert der AG eh gerade wieder ganz hektisch in eine andere Richtung.
Gruß
Seven