Erstellt am 22.11.2006 um 22:45 Uhr von wölfchen
Hallo BR- Mausi,
am besten Ihr verlagert die Hauptarbeit auf den Betriebsausschuss und in die BR- Sitzungen kommen dann nur noch die zu fassenden Beschlüsse und die erfährt der Arbeitgeber ohnehin, schadet also nichts. Ist in großen BR die gängige Praxis. Am besten man schafft sich eine Lobby von verläßlichen BRM und arbeitet mit denen im Betriebsausschuss, bzw. von dieser Ecke kommt der Vorschlag, wer da drin sein soll und falls Ihr die Mehrheit habt, sind die anderen kaltgestellt.
Erstellt am 22.11.2006 um 23:16 Uhr von Lotte
wölfchen,
jetzt muss ich Dir aber mal widersprechen:
1. dürfen die Kernbereiche der MBR (das umfasst den §87 und §77) nicht auf Ausschüsse übertragen werden.
2. würde man dann die Rechte des gewählten! BR-Gremiums ad absurdum führen
3. finde ich das kaum einen Deut besser, als sich nach der monatlichen Besprechung mit dem AG zu treffen, es ist die gleiche Methode.
BR-Mausi,
es hilft nichts, Ihr müsst Euch mit den anderen auseinandersetzen und das Problem immer wieder ansprechen. Schickt sie auf Schulungen, damit sie vielleicht lernen warum sie da sind.
Erstellt am 23.11.2006 um 00:20 Uhr von Catweazle
Lotte,
- 1. dürfen die Kernbereiche der MBR (das umfasst den §87 und §77) nicht auf Ausschüsse übertragen werden.
Woher weißt du das? Interessiert mich brennend.
Erstellt am 23.11.2006 um 00:38 Uhr von benno75
hallo solche bazillen sind imer wieder da und ihr müsst sie einfrieren und mit eigenen waffen schlagen! es wird sie immer geben und man nuss ihnen den kampf ansagen!!!! alle haben angst um ihre existenz, ABER wenn man zu tretern wird, dan ist alles vorbei! - geld regiert die welt! ich spreche aus eigener erfahrung und weiß wie scheiße es ist wenn man plötzlich der kalle-arsch ist - und ich will mich eigentlich auch durchringen um einen betriebsrat ins leben zu rufen!!!! wer hilft mir???? wie mache ich das am "blödesten"? oder am besten??????? gruß benno
Erstellt am 23.11.2006 um 07:38 Uhr von Fayence
Lotte,
ich widerspreche auch! :-)
Der Kernbereich des BetrVG umfasst den § 87 BetrVG = "erzwingbares" MBR.
Vorbereitende Aufgabenstellungen zu Inhalten aus dem § 87 BetrVG können sehr wohl an Arbeitsgruppen/Ausschüsse übertragen werden, lediglich nicht zur selbständigen Erledigung.
Auch Betriebsvereinbarungen, egal ob frwl. oder erzwingbare, dürfen in Arbeitsgruppen/Ausschüssen vorbereitet werden, können jedoch nur durch das BR-Gremium mit absoluter Mehrheit beschlossen werden.
BR-Mausi,
sprecht das Thema in Eurer nächsten Sitzung unter dem Aspekt §§ 30, 79 BetrVG an.
"Es besteht keine generelle Pflicht, Stillschweigen über den Inhalt von BR-Sitzungen zu bewahren. Eine entsprechende Pflicht, Betriebsratsinterna nicht an den AG weiter zu geben, kann sich aber aus der Aufgabenstellung des BR ergeben, z.B. bei vertraulichen oder internen Überlegungen hinsichtlich eines Vorgehens des BR gegenüber dem AG, weil hierdurch die Funktionsfähigkeit des BR ernstlich beeinträchtigt wird."
"Ferner ist zu beachten, dass der BR ein Kollektivorgan ist und sich hieraus gewisse Solidaritätspflichten seiner Mitglieder ergeben. Aus diesem Grunde dürfte es jedenfalls nicht generell zulässig sein, dass überstimmte BRM diese Tatsache und ihre Ansicht zu der anstehenden Frage dem AG mitteilen. Ferner haben BRM darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit des BR nicht durch unangebrachte Indiskretion beeinträchtigt wird."
Catweazle,
da fällt mir noch etwas ein... ;-)
"Ein Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit beeinträchtigt die Rechtsgültigkeit der vom BR gefassten Beschlüsse nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn feststeht, dass der Beschluss des BR bei Einhaltung des Gebotes der Nichtöffentlichkeit anders ausgefallen wäre."
Erstellt am 23.11.2006 um 19:48 Uhr von BR-Mausi
Ich danke Euch für Eure Tips, bislang funktionieren unsere Beschlüsse (die wichtigen) mit der Mehrheit, denn die haben wir ja. Aber es ist ermüdend. Wir werden durchhalten, denn wofür haben wir denn all die Amtsperioden gekämpft. Das lassen wir uns nicht kaputt machen. Wenn die denken sie können uns gegeneiander ausspielen oder vertrauliche Sachen an die GL weiterleiten sind sie hier falsch.
Unser plus ist das die BRV ein schwaches Nervenkostüm hat, wenn man ihr offen mit Fakten entgegnet, passiert es schon mal, dass diese Türknallend und heulend den Sitzungsraum verlässt und nicht wiederkommt.
Erstellt am 24.11.2006 um 21:03 Uhr von Lotte
catweazle,
es gibt ein BAG Urteil, welches beschreibt, dass die Kernbereiche nicht auf Ausschüsse übertragen werden können. Dabei habe ich aber das Urteil nicht so genau im Kopf als dass es auch sein kann, dass die selbständige Erledigung nicht übertragen werden kann...
Das Urteil kann ich Dir am Mittwoch geben, wenn ich wieder am Arbeiten bin.
Fayence,
weißt Du das Urteil noch? Wir hatten es hier schon mal, aber mein Compute oder das Forum spinnt, die Suchfunktion geht gerade nicht.
Erstellt am 24.11.2006 um 21:33 Uhr von Lotte
catweazle,
meine Suchfunktion geht wieder und das Urteil habe ich gefunden, den Text könnte ich Dir allerdings erst am Mittwoch postalisch zukommen lassen, falls es nicht zu ergoogeln ist.
BAG Urteil vom 20.10. 1993 Aktz. 7 ABR 26/93
Erstellt am 24.11.2006 um 21:44 Uhr von Fayence
Lotte und Catweazle,
interessanter dürfte ein neueres Urteil sein: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 17.3.2005, 2 AZR 275/04
In diesem Urteil wird dezidiert auf die Möglichkeit der "Aufgabenübertragung zur selbständigen Erledigung auf Ausschüsse" eingegangen.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2005-3&Sort=6&nr=10504&pos=9&anz=40
Erstellt am 24.11.2006 um 21:49 Uhr von Bergmann
@ Fayence ,
klär mich bitte auf-gibt es eine Möglichkeit ohne eintippen des ganzen Textes auf diese Seite zu gelangen ?
Erstellt am 24.11.2006 um 21:52 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
kopieren und einfügen!
Erstellt am 24.11.2006 um 22:49 Uhr von Lotte
Fayene,
aber so wirklich präzise ist es auch nicht. lediglich die personellen Einzelmaßnahmen werden näher erläutert, Auf den Kernbereich geht RN48ff auch nicht wirklich konkret ein.
Aber schön, dass du so etwas immer findest ;-)
Erstellt am 24.11.2006 um 22:57 Uhr von Fayence
Lotte,
auf den "Kernbereich des MBR" muss das BAG auch nicht noch einmal gesondert eingehen. Es handelt sich hierbei anerkanntermaßen um den 87er... :-)
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_1106_18364965.php?navid=1
Erstellt am 25.11.2006 um 23:52 Uhr von sphinx
moin br-mausi,
"hat jemand einen Tip wie man dem entgegenwirken kann, uns fällt bald nix mehr ein. ...
Unser plus ist das die BRV ein schwaches Nervenkostüm hat, wenn man ihr offen mit Fakten entgegnet, passiert es schon mal, dass diese Türknallend und heulend den Sitzungsraum verlässt und nicht wiederkommt."
ich habe da eine idee:
wenn ihr schon erfolglos viel probiert habt-
jemand der so schwache nerven hat, hat i.d.r. doch nicht genug rückenwind, sondern braucht unterstützung.
wie wäre es, wenn mal jemand nettes von euch hinterher ginge und sie fragte warum sie weint? wäre vielleicht eine chance / grundstein zur besseren zusammenarbeit in eurem sinne.
viel glück!
Erstellt am 26.11.2006 um 00:40 Uhr von Kölner
Mir fallen zu diesem fred nur "Schwarzer Humor" und blöde Sprüche ein:
...wer am Abgrund steht, kann Rückenwind sicher nicht gebrauchen.
...jeder BR bekommt den/die BRV, die es verdient.
Ich würde alles so weiterlaufen lassen.