Erstellt am 22.11.2006 um 20:57 Uhr von harald
er wird so behandelt als hätte er normal gearbeitet. durch die mitglidschaft imbr darf dem kollegen kein nachteil entstehen
Erstellt am 22.11.2006 um 21:03 Uhr von Mona-Lisa
@Piwi,
Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts
der genaue Wortlaut lautet:
Bei Akkordarbeit ist der Akkordlohn nach Maßgabe der durchschnittlichen bisherigen Arbeitsleistung des BR-Mitgliedes zu vergüten; ist diese nicht feststellbar, so ist der Durchschnitt der jetzt an vergleichbare Arbeitnehmer gezahlten Akkordlöne maßgebend. § 37 Rd. 68 BetrVG Fitting