Erstellt am 23.11.2006 um 08:32 Uhr von FH
Hallo Bambi,
klingt mir ganz nach AWO. Materie ist sehr schwierig. Der gekündigte Tarifvertrag hat Nachwirkung für alle ver.di - Mitglieder. Sobald ein neuer Tarif mit ver.di abgeschlossen wird, gilt dieser für alle Mitglieder. Sollte sich der Arbeitgeberverband eine andere Gewerkschaft suchen (z.B. DHV) und einen Tarifvertrag (Gefälligkeitstarif) abschliessen, so kann der AG versuchen diesen über Änderungsverträge bzw. Änderungskündigungen in Anwendung zu bringen. Ver.di Mitglieder sollten diese Verträge nicht unterzeichnen, auch wenn es die Änderungskündigung gibt, auf alle Fälle vorm Arbeitsgericht klagen. Alle Nichtmitglieder haben keine andere Chance und müssen letztlich die Verträge annehmen. Wende Dich am besten an Deinen Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft. Ich hoffe Dir hilft die Antwort.
Gruß FH