Erstellt am 22.11.2006 um 14:55 Uhr von Rolfo2
Mit Sicherheit wird nicht gleich die Firma dicht gemacht, aber das Gewerbeaufsichtsamt verhängt da ganz schöne Geldbußen.
Den Kollegen/in solltet ihr aber mal aufklären, wenn was passiert ( Arbeitsunfall ) hat er Probleme mit der Berufsgenossenschaft, die wird unter Umständen die Leistung verweigern und ob dann der Arbeitgeber einspringt ist mehr als fraglich.
Wenn du Betriebsrätin bist stell das ab. Verweis deinen AG auf dasArbeitszeitgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften. Auch ein kleiner Wink mit dem Gewerbeaufsichtsamt tut da schnell Wunder.
Erstellt am 22.11.2006 um 22:20 Uhr von Ramses II
"Den Kollegen/in solltet ihr aber mal aufklären, wenn was passiert ( Arbeitsunfall ) hat er Probleme mit der Berufsgenossenschaft, die wird unter Umständen die Leistung verweigern "
Das ist UNSINN! UNSINN!! UNSINN!!!
Siehe § 7 (2) SGB VII !!!!
Erstellt am 23.11.2006 um 08:30 Uhr von olivia
diese Person ist arbeitssüchtig sie ist die ganze nahct hier manschmal bis 4 Uhr morgends und hat dieses Jahr schon über 800 Überstunden will auch kein Geld dafür. Der Chef hat mit ihr gesprochen und es ändert sich nichts.
Erstellt am 23.11.2006 um 12:36 Uhr von kandesbutzler
der jew. Vorgesetzte hat die Verpflichtung das seine MA sich an das AZG halten - sonst bekommt dieser bei Unfällen Probleme.
Nach Hause schicken den MA nach 10 Stunden - fertig !
ggf spielen aber ganz andere Faktoren eine Rolle
( Angst um Arbeitsplatz , Probleme privat .... )
Arbeitsgeil ohne Interesse an mehr Geld oder Karriere .. wo gibt es denn sowas ?
Erstellt am 23.11.2006 um 12:39 Uhr von Lotte
kandesbutzler,
Frage wäre dann natürlich, ob derart freiwillig (sozusagen ehrenamtlich) geleistete Tätigkeit noch unter das ArbZG fällt ;-)
Erstellt am 23.11.2006 um 22:18 Uhr von Heini
Lotte,
guter Tipp, künftig werden alle gesetzeswidrigen Arbeitszeiten als ehrenamtliche Tätigkeiten ausgewiesen.
Stelle mir gerade in einem Stahlwerk den Stahlkocher vor, der am super heißen Hochofen steht und ehrenamtlich den Stahl kocht.
Aber,
die Gedanken sind ja bekanntlich frei !!
Erstellt am 23.11.2006 um 22:27 Uhr von Heini
olivia,
der Arbeitgeber darf gesetzeswidrige Arbeitszeiten weder anordnen noch annehmen.
Siehe Bußgeldvorschriften § 22 Arbzg:
www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
Siehe Strafvorschriften § 23 ArbzG:
www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__23.html
Erstellt am 23.11.2006 um 23:06 Uhr von Lotte
Heini,
ich finde Du solltest 8th_man (Beitrag 10364)jetzt nochmal meine Antwort in Englisch geben ;-)))
Wenn der Stahlkocher unentgeldlich und freiwillig kocht? Da wäre dann irgendwann die Frage nach der Zulässigkeit aus anderen Gründen zu stellen, aber ArbZG?
Im oben genannten Fall ist es ja so: "und hat dieses Jahr schon über 800 Überstunden will auch kein Geld dafür"
Olivia,
aber Scherz beiseite, der AG hat das Hausrecht und wenn er nicht will, dass sie arbeitet, ob nun freiwillig oder nicht, hat sie das auch nicht zu tun.