Hallo Experten. Heute hatte ich eine Meinungsverschiedenheit mit einem meiner BR - Kollegen. Er war der Auffassung, daß Azubi's in der Probezeit bei der Aufstellung zur JAV Wahl keinen Sonderkündigungsschutz genießen. Nach Maßgabe des § 63 BetrVG gilt jedoch die selbe Sonderkündigungsregelung wie für BR's. Was ist nun richtig ?

Gruß, Gevatter