Hallo,
wir sind der Betriebsrat eines Forschungsinstituts (eingetragener Verein, kein öffentlicher Dienst). Bis auf ein Mitglied sind wir alle zum ersten Mal im Betriebrat und daher noch nicht ganz sattelfest in Bezug auf die Rechte und Pflichten des Betriebsrats.
Konkret haben wir zurzeit folgendes Problem:
Auf Antrag des (alten) Betriebsrates hat die Geschäftsleitung 1999 im Verwaltungsrat darüber abstimmen lassen, ob ein Vertreter der Belegschaft als berufenes Mitglied im Verwaltungsrat aufgenommen werden soll. Als Begründung wurde damals angeführt, dass eine derartige Vertreterschaft der Arbeitnehmer z.B. in den Gremien der Universität (Senat, Konvent) oder bei Aktiengesellschaften üblich sei, und wir als An-Institut der Universität zumindest universitätsnah sind. Dieser Antrag wurde angenommen und daraufhin fand eine Abstimmung der Belegschaft statt, bei der neben Einzelpersonen auch der Betriebsrat zur Wahl stand. Der Betriebrat gewann die Wahl und seitdem stellt dieser bei den ca. zwei Mal jährlich stattfindenden Verwaltungsratssitzungen einen Vertreter.
Inzwischen sind fast sieben Jahre vergangen, der damalige Betriebsratsvorsitzende ist nun Vorstandsmitglied, und der Betriebsrat gilt (ohne das wir uns diesen Ruf bisher verdient hätten) als unbequem. In einer Woche findet die nächste Verwaltungsratssitzung statt und der Betriebsrat hat einen Vertreter benannt. Nur auf mehrfache Nachfrage wurde diesem Vertreter die kommentierte Tagesordnung ausgehändigt. Ein Tagesordnungspunkt, über den abgestimmt werden soll, ist die Änderung der Satzung. Und zwar soll der Paragraph gestrichen werden, in dem aufgeführt ist, dass ein Vertreter der Belegschaft als berufenes Mitglied im Verwaltungsrat aufgenommen wird. Es soll stattdessen ein Vertreter der Belegschaft als Gast geladen werden (wird aber nicht schriftlich fixiert). Als Begründung wird diesmal angeführt, dass der Verwaltungsrat ein Gremium von Externen sei und ein Vertreter der Belegschaft als Interner nicht stimmberechtigt teilnehmen sollte.

Wir überlegen jetzt ob wir überhaupt noch etwas gegen diesen anstehenden Beschluss tuen können. Um etwas zu erreichen, müssten wir die Belegschaft über die anstehende Satzungsänderung informieren. Und da sind wir uns nicht sicher, ob wir die Informationen, an die wir als Vertreter der Belegschaft im Verwaltungsrat gelangt sind, innerhalb des Betriebes veröffentlichen dürfen.
Ich gebe zu, dass das alles kompliziert klingt, aber vielleicht kann uns ja jemand diesbezüglich mit Ratschlägen dienen.
Vielen Dank