Erstellt am 21.11.2006 um 12:26 Uhr von pit47
Hallo Früher_....,
Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Dem Betriebsratsmitglied steht jedoch für außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gem. § 37 Abs. 3 BetrVG zu (siehe auch Entscheidung des BAG zu Betriebsrat & Tarifvertrag - Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7385.pdf )
Erstellt am 21.11.2006 um 14:26 Uhr von Heini
Zeiten die ein Betriebsratsmitglied für Betriebsratsarbeit aufwendet sind keine Arbeitzeiten im Sinne des ArbzG. Obwohl es hier im Forum meistens anders dargestellt wird.
Für Dein Problem stellt sich die Frage, ist es für Dich zumutbar.
Erstellt am 21.11.2006 um 15:11 Uhr von Lotte
Heini,
manchmal frage ich mich wirklich, ob Du die Antworten, die vor Deiner gegeben werden (immerhin zwei Stunden vorher, nicht zwei Minuten) eigentlich auch liest?
Erstellt am 21.11.2006 um 15:23 Uhr von Früher_war_alles_besser_;-)
Die Antworten sind scheinbar alle eindeutig.
Aber wo kann ich schwarz auf weiß lesen, dass BR-Sitzungen nicht unter das ArbZG fallen?
Erstellt am 21.11.2006 um 21:16 Uhr von Heini
Hallo Lotte,
so wie es aussieht hast auch Du ein Heini-Syndrom.
Zu richtigen Nebenwirkungen essen Sie die Packungsbeilage und erschlagen Sie Ihren Arzt mit dem Apotheker
Früher_war_alles_besser,
besonders möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was aus meiner Antwort nicht eindeutig ersichtlich ist,
daß Betriebsratsarbeit
AUßERHALB der Arbeitszeit
nicht unter das ArbzG fällt.
Erstellt am 21.11.2006 um 22:04 Uhr von Früher_war_alles_besser_;-)
Hallo Heini!
Meine Personalabteilung ist der Meinung, dass BR-Arbeit außerhalb der (Schicht-)arbeitszeit auch Arbeitszeit im Sinne des ArbZG ist. Bereitwillig zahlt man Überstundenzulagen. Hier sieht man Parallelen zu Schichtführerbesprechungen, Gesundheitszirkeln, Teambesprechungen und sonstigen Treffen, die schichtübergreifend stattfinden.
"Keine Arbeitszeit" wäre logischerweise dann ja auch nicht BG-versichert.
Das kann aber eigentlich nicht sein.
Erstellt am 23.11.2006 um 00:24 Uhr von Heini
Früher_war_alles_besser
Das Arbeitszeitgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sehen nicht vor, dass innerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit zu einer Reduzierung der gemäß ArbZG zu berücksichtigenden Arbeitszeit führt.
Guckst Du hier:
http://66.102.9.104/search?q=cache:QY3AifYTKWoJ:komnet.nrw.de/callcenter/prg/
details_dr.xp%3FGA0%2526C99854598348976%2526CALLCENTER%2526NRW%
2526DR%25264407%2526%2526%3B%3B%2526ARB%2526+Betriebsratsarbeit
+Arbeitszeitgesetz&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=6&lr=lang_de