Erstellt am 20.11.2006 um 18:36 Uhr von thomaslz
Das braucht man grundsätzlich immer ,auch wenn es nur ein Tag ist .
Wenn man nur ein paar Stunden beim Arzt war braucht man eine Bescheinigung vom Arzt auch dann .
Erstellt am 20.11.2006 um 18:53 Uhr von Mona-Lisa
@Chris221080,
im § 5 EntgFG heisst es:
.... Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 KALENDERtage, hat der Arbeitnehmer.....
Also ganz klar! Das Wochenende zählt mit zu den 3 Tagen!
Erstellt am 20.11.2006 um 19:07 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
aber Chris221080 war Samstags doch schon gar nicht mehr krank...
Erstellt am 20.11.2006 um 19:15 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
stimmt!
Abgesehen davon wäre es doch möglich, dass er die Auflage hat, ab dem 1. Tag eine AU vorzulegen.....
Erstellt am 20.11.2006 um 19:29 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
was die Frage ad absurdum führen würde... ;-)
Erstellt am 20.11.2006 um 21:33 Uhr von Lotte
chris221080,
wenn Du in einem Betrieb mit WE Diensten arbeitest, müsstest Du Dich (je nach Absprache) eventuell am Samstag gesund melden. Ansonsten sehe ich keine Notwendigkeit der AU Bescheinigung solange der AG nicht diesbezüglich etwas äußert.
Erstellt am 20.11.2006 um 21:43 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
Fayence ist halt einen Tick besser als Du! Ich sag nur Kristallkugel.....
Du suchst deine wahrscheinlich noch.