Erstellt am 18.11.2006 um 19:09 Uhr von harald
was steht im arbeitsvertrag? der Arbeitgeber kann dich nicht zwingen dein leben umzugestalten. selbst wenn im vertrag stehen sollte daß du auch nachmittags angesetzt werden kannst du asber jahrelang nur vormittags gearbeitet hast kann er dich nicht einfach nachmittags einsetzten
Erstellt am 19.11.2006 um 12:57 Uhr von Kölner
@Elke
Der einzig brauchbare Kommentar von harald auf Deine Frage war, dass Du im AV mal nachschaust. Alles andere solltest Du diesbezüglich vergessen...
Erstellt am 19.11.2006 um 15:44 Uhr von Fayence
Angenommmen Dein Arbeitsvertrag gibt diese Möglichkeit her, wurde denn der BR gem. §87 Abs.1 Nr.2 beteiligt? Mit welcher Ankündigungsfrist wurde Dir diese "Versetzung" mitgeteilt?
Erstellt am 19.11.2006 um 15:51 Uhr von Lotte
Elke,
arbeitest Du Vollzeit oder Teilzeit?
Bei Teilzeit und keinem entsprechendem Hinweis im AV hilft eventuell das TzBfG §9 (4)? Frage ist, welche Gründe führt der AG an.
Erstellt am 19.11.2006 um 16:27 Uhr von Fayence
Lotte,
gibt es denn Vollzeitkräfte, die nur vormittags arbeiten? ;-))
Erstellt am 19.11.2006 um 17:18 Uhr von Lotte
Fayence,
es gibt Vollzeitkräfte mit Früh- und Spätdiensten, je nach Anfangszeit geht der Frühdienst nur bis 14.00h und bei uns gibt es durchaus Vollzeitkräfte, die nur im Frühdienst tätig sind ;-P
Erstellt am 19.11.2006 um 23:42 Uhr von Harry Grischna
Ich kenne das auch, dass Vollzeitkräfte von 6.30 Uhr bis 13.30 Uhr arbeiten. Streng genommen ist das nicht "nur Vormittags", könnte man aber beinahe so nennen.