Erstellt am 18.11.2006 um 13:58 Uhr von Mona-Lisa
@Riddim,
so wie ich das lese, bist du 1.? Ersatzmitglied (verbessere mich, wenn ich falsch liege).
Als Ersatzmitglied hast du erstmal keinen Schulungsanspruch.
Ausnahme, wenn du öfters mal ein reguläres BR-Mitglied vertrittst.
Solltest du jedoch BR-Mitglied sein, kann dich die GL nicht vor die Wahl stellen!
Schulungsanspruch hast du nach § 37 BetrVG.
Wann hattet ihr denn eure Wahlen?
Erstellt am 18.11.2006 um 14:13 Uhr von Catweazle
Für berufliche Fortbildungs-Seminare hast du den gleichen Anspruch wie jeder andere MA auch.
Für das Betriebsratsgundseminar hast du einen Rechtsanspruch. BR-Beschluss und fertig. Gilt, wie Mona-Lisa schon schreibt, aber nur bedingt für Ersatzmitglieder.
Erstellt am 18.11.2006 um 15:07 Uhr von Riddim
Schon mal vielen Dank für die schnellen Antworten!
Also ich habe mich etwas unvollständig ausgedrückt- Ich bin stellver. Betriebsratsvorsitzener und habe natürlich die Möglichkeit zur Weiterbildung.
Mein Problem ist das die Gl mich nächstes Jahr nicht für beide Weiterbildungen freistellen wollen!
Wenn sie wollen können sie natürlich sagen sie hätten sich kurzfristig doch für jemand anderen entschieden was die berufl. Weiterbildung angeht!
Nur dürfen Sie dann das Ganze nicht damit Begründen das ich als Betriebsrat schon Fortbildungen besuche und sie mich nicht weiter Freistellen können, oder?
Erstellt am 18.11.2006 um 15:59 Uhr von Mona-Lisa
@Riddim,
du hast nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, notwendige Seminare zu besuchen!
Ein Betriebsverfassungsseminar ist doch das erste, was ein neugewählter Betriebsrat schnellstens besuchen muss!
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/schulungsanspruch.php
Der § 37 Rd. 114 BetrVG Fitting stellt klar, dass du als Betriebsrat nicht schlechter gestellt werden darfst, als vergleichbare Arbeitnehmer!
§ 78 BetrVG, du darfst wegen deiner Betriebsratstätigkeit
........nicht benachteiligt oder begünstigt werden, dies gilt auch für die berufliche Entwicklung.
Macht dies mal eurem AG klar.
Ihr 3 BR`s fasst einen Beschluss zur Teilnahme des Seminar`s, und teilt dies mit dem Themenplan/Seminarort dem AG mit, am besten ca. 14 Tage vorher.