Junge, alleinerziehende Mutter will nach dem 3jährigen Erziehungsurlaub in Teilzeit zurückkehren. Sie stellt den Antrag (30 Std. Woche) schriftlich. In einem Gespräch bietet Ihr der zuständige Abteilungsleiter einen Job in einem anderen Team an, jedes Stundenmodell sei dort machbar. Arbeitszeit im neuen Team wäre täglich von 14:00 - 20:00 Uhr. Dies kann sie naturgemäß nicht annehmen, da die Kinderbetreuungseinrichtung nicht so lange geöffnet ist. Im alten Team wird zwischen 8:00 und 18:00 Uhr gearbeitet, hier könnte die junge Mutter problemlos arbeiten. Da im alten Team innerhalb der nächsten sechs Monate ein Personalabbau gemacht werden muss, will der Arbeitgeber sie dort nicht mehr einsetzen und will die Kollegin per Direktionsrecht in das Team mit reiner Spätschicht (Hotline) versetzen. Bei dem zu erwartenden Personalabbau im alten Team soll es zu Versetzungen in die Hotline kommen.
Naturgemäß will das freiwillig nur ein kleiner Prozentsatz machen.
Kann man diese Versetzung einer alleinerziehenden Mutter, gleichzeitig Rückkehrerin aus dem Erziehungsurlaub, verhindern???? Arbeitgeber plant für die Kollegin eine Abfindung.