Erstellt am 17.11.2006 um 07:41 Uhr von Fayence
Lola,
eine Freistellung ist kein Selbstbedienungsladen. :-) Beschlussfassung im Gremium und Mitteilung an den AG.
Erstellt am 17.11.2006 um 11:28 Uhr von Lola
@ Fayence
Habe mich wohl falsch ausgedrückt.
Natürlich BR-Beschluß.
Aber dann nur noch Mitteilung an AG, kein Antrag.
Danke
Erstellt am 17.11.2006 um 13:13 Uhr von Frank B.
Wieso Antrag? Generell Mitteilung, wenn der AG dagegen Einspruch erhebt, soll das doch tun, aber bitte schriftlich, wegen Behinderung der BR- Arbeit und so.
Erstellt am 17.11.2006 um 13:17 Uhr von Barbara
Ist das denn bei allen Fortbildungen so?
Fortbildungen für die erforderliche BR - Arbeit beschließt der BR und teilt dem AG mit.
Was ist wenn ich mich beruflich ( auch freigestellte wollen am Ball bleiben) fortbilden will?
Erstellt am 19.11.2006 um 18:57 Uhr von paula
@frank B
behinderung der BR-Arbeit weil er die kostenübernahme für ein seminar ablehnt? wie bist du denn drauf? bei euch im laden muss es ja zugehen... *kopfschüttel*