Hallo ,ich bin am 25.10.2006 bei Siemens VDO zum stellvertretenden Schwerbehindertenvertreter gewählt worden.
Wie lange kann von der Geschäftsleitung die Wahl als ungültig erklärt werden ?
Und habe ich denselben Kündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied?
Danke für die Antwort.

Mfg.

Jens

Ps.: Habe in den Antworten gesehen das ich den selben Kündigungsschutz habe wie ein Ersatz-Mitglied.
Was ist da der Unterschied zwischen Betriebsratsmitglied und Ersatz-Betriebsratsmitglied ?????????????????????