Hallo Zusammen,

Wer kann mir unten angeführtes Urteil zusenden. Brauchen es ganz dringend!

Danke im voraus.
Keine Kündigung
Die fristlose Kündigung einer Küchenhilfe nach dem Verzehr eines firmeneigenen Jogurts ist unzulässig, so das LAG Frankfurt. Die Richter gaben damit der Klage der Arbeitnehmerin gegen einen Küchenbetrieb statt und erklärten sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam (Az.: 5/11 Sa 764/05). (dpa)



Gruß in die Runde