Die Angelegenheit wurde als TOP auf die Einladung zur ordentlichen Betriebsratssitzung gesetzt.
Der zweite Betroffene, der zu einer Anhörung eingeladen wurde, wehrt sich dahingehend der Anhörung fernzubleiben mit der Begründung, dass es für den TOP keinen Betriebsratsbeschluß gäbe.
1. Frage: Brauche ich als BR-Vorsitzender einen BR-Beschluss bezüglich der TOP's für eine BR-Sitzung?
2. Frage: Brauche ich einen BR-Beschluss, um bei dieser Angelegenheit zur Erkundung der der Sachlage die Betroffenen im Rahmen der BR-Sitzung einzuladen?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsratssitzung
Wichtiges Basiswissen für die wirksame Beschlussfassung erwerben