Als Betriebsratsvorsitzender habe ich bei Streitigkeiten unter zwei Arbeitnehmern diese zur nächsten BR-Sitzung eingeladen, nachdem einer der Betroffenen den Betriebsrat um Unterstützung gebeten hat.
Die Angelegenheit wurde als TOP auf die Einladung zur ordentlichen Betriebsratssitzung gesetzt.

Der zweite Betroffene, der zu einer Anhörung eingeladen wurde, wehrt sich dahingehend der Anhörung fernzubleiben mit der Begründung, dass es für den TOP keinen Betriebsratsbeschluß gäbe.

1. Frage: Brauche ich als BR-Vorsitzender einen BR-Beschluss bezüglich der TOP's für eine BR-Sitzung?
2. Frage: Brauche ich einen BR-Beschluss, um bei dieser Angelegenheit zur Erkundung der der Sachlage die Betroffenen im Rahmen der BR-Sitzung einzuladen?