Erstellt am 09.11.2006 um 11:41 Uhr von pit47
Hallo Werner,
keine krankheitsbedingte kündigung ohne BEM, Arbeitsgericht Berlin vom 19. April 2006 (Az.: 31 Ca 26315/05).
Der BR sowie bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung müssen an der Durchführung der BEM im Einzelfall beteiligt werden.
Also hat der BR hier einen Widerspruchsgrung.
Erstellt am 09.11.2006 um 11:45 Uhr von w-j-l
Widersprechen könnt ihr aus diesem Grund natürlich immer. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit handelt. Über die soziale Gerechtfertigtheit der Kündigung entscheidet das Gericht Ihr könnt, je nach tatsächlichen Verhältnissen und unter Begründung der Punkte widersprechen unter Berufung auf §102 (3) Nr. 1, 3, 4 oder 5, in Verbindung mit dem fehlenden BEM.
Durch fehlendes Eingliederungsmanagement in diesem Falle ergibt sich aber dann vor Gericht nicht automatisch die Unwirksamkeit der Kündigung. Der AG unterliegt damit lediglich einem erhöhten Begründungszwang.
Erstellt am 09.11.2006 um 13:52 Uhr von Werner
Ich bedanke mich für Eure Antworten