Hallo KollegenInnen
jetzt brennt mir auch mal wieder was auf der Seele!

Ist eine Kündigung, die ohne Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements §84 Abs.2 SGB IX ausgesprochen wird, sozial gerechtfertigt?

Ergibt sich aus der nicht durchgeführten Prävention ein Widerspruchsgrund für den BR nach § 102 BetrVG oder können hier nur Bedenken angemeldet werden?

Bin sehr gespannt auf Eure Antworten!