Erstellt am 06.11.2006 um 23:51 Uhr von Heini
Wieso gibt es für den BR kein Handlungsbedarf?
Selbstverständlich gibt es Möglichkeiten für den BR zur Schaffung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitszeiten aufzufordern.
Gem.:§87 Abs.2+3 BetrVG hat der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte die Möglichkeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter mitzubestimmen. Das gilt auch für die vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Der BR muss es nur wollen.
Erstellt am 07.11.2006 um 08:08 Uhr von francis
Hey Heini, schon wieder Du!
Die Kollegen die am meisten unter der Regelung leiden, sind noch nicht offiziell an den BR herangetreten. Bislang lief das unter "Gemecker". Bin momentan noch in der Überzeugungsphase - momentan würden zumindest zwei von Ihnen einen Rückzieher machen, wenn der BR das Problem angehen würde - nach dem Motto "das habe ich nie gesagt".
Lieben Gruss, Franziska
Erstellt am 07.11.2006 um 08:28 Uhr von Lotte
francis,
aber auch ohne Beschwerde wäre es doch für den BR möglich, tätig zu werden. Wenn Mißstände so offensichtlich und bekannt sind, braucht es doch keine Beschwerdeführer um z.B. mit dem AG in Verhandlung über eine BV zur Arbeitszeit zu treten.
Erstellt am 07.11.2006 um 16:30 Uhr von Kölner
@Franziska
Worin genau seht Ihr den Handlungsbedarf als Betriebsrat?
Erstellt am 13.11.2006 um 16:05 Uhr von francis
Hey Kölner, vor allem in der Vertretung von Mitarbeiterinteressen! Nur mit der Gewichtung der Interessen Einzelner ist das so manches Mal ein Problem, da ja auch nur einige von vielen dies als Misstand anprangern.