An mich wurde herangetreten mit folgender Frage: Hat ein AN nicht nur die Pflicht zu arbeiten, sondern auch ein Recht dazu? Unser AG ist ein Behindertenwohnheim, in dem einerseits durch den Umstand, dass die Bewohner zwischen 8 und 16.00 Uhr abwesend sind, andererseits durch Herbeiführen von lieben Synergieeffekten etc. eine 100%-Kraft nicht auf ihr Monatssoll kommen kann, selbst wenn sie nur 7 Tage im Minat frei hat. Dies trotz Nachtbereitschaften und WE-Arbeit! Während der Arbeitszeit von 6-8 bzw. 15.30-21.30 Uhr sollen wir nicht nur Behinderte betreuen, pflegen und fördern, sondern auch administrative Aufgaben erledigen, kochen, waschen, Arzt anrufen, für Angehörige zur Verfügung stehen ...
Dass die Kollegen in Vollzeit, die bis zu 50 Minusstunden vor sich herschieben, gefrustet sind, is klar. Offiziell gibt es aber noch keinen Handlungsauftrag für den BR. Könnte der BR den AG zur Schaffung arbeitnehmerfreundlicher Arbeitszeiten auffordern, oder ist es ratsam, gleich ein Konzept zu erarbeiten?