Erstellt am 06.11.2006 um 15:13 Uhr von Konrad
Für ein im betrieblichen Interesse angeordnetes Seminar, kann des Arbeitgeber nicht die Nutzung des privaten PKW anordnen!
Es zählt i.d.R. nicht zu den arbeitsvertraglichen Obliegenheiten seinen privaten PKW zu Verfügung zu stellen.
Wer nicht gerade einen alten Kleinwagen fährt, zahlt bei der KM- Pauschale auch noch drauf, und wer haftet beim Unfall?
Aus Haftungsgründen ist die Nutzung mit Bahn / Bus oder Dienstwagen bzw. Mietwagen der bessere Weg.
Erstellt am 06.11.2006 um 15:43 Uhr von didius
@konrad
wo kann ich das nachlesen?
didius
Erstellt am 06.11.2006 um 16:29 Uhr von Konrad
@didius: ganz einfach: Wenn im Arbeitsvertrag oder anderer schriftlicher Vereinbarung nichts von Verpflichtung steht,
kann der AG dies nicht verlangen oder erwarten oder anweisen. Privat PKW ist wie der Name schon sagt PRIVAT.
Was macht der Kollege der kein Privat-Pkw hat ?
Hier die rechtlichen Hinweise:
Im Privatfahrzeug auf Dienstfahrt :
Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten müssen, wenn es darum geht, betrieblich veranlasste Fahrten durchzuführen. Es geht nicht nur um die Kosten.
Ist von einem Dienstwagen die Rede, denkt man dabei meistens an den klassischen Fall, bei dem der Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur dienstlichen oder auch zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung stellt. Weniger bekannt dagegen ist, dass wenn der Arbeitnehmer in Absprache oder mit Billigung des Arbeitgebers sein Privatauto für Dienstfahrten einsetzt, es sich juristisch gesehen ebenso um einen Dienstwagen handelt. Allgemein spricht man immer dann von einem Dienstwagen, wenn ein Fahrzeug für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Dienstfahrten mit dem Privatauto kommen in der Praxis sehr häufig vor, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter auf dem Heimweg Geschäftsbriefe oder
-pakete zur Post bringt oder wenn er mit seinem privaten Pkw zu einer Schulung oder Filiale fährt. Bei solchen Fahrten trägt der Arbeitgeber das Kosten- und Unfallrisiko, auch wenn es sich um das Privatfahrzeug des Arbeitnehmers handelt – allerdings nur, wenn eine ausdrückliche betriebliche Veranlassung vorgelegen hat. Laut Rechtsprechung ist dies dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Kraftfahrzeugs des Arbeitnehmers ein eigenes Fahrzeug hätte einsetzen und das damit verbundene Unfallrisiko selbst hätte tragen müssen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Benutzung des
Privatwagens für Dienstfahrten vom Arbeitnehmer verlangt haben oder der Arbeitnehmer vertraglich dazu verpflichtet worden sein. Verwendet der Arbeitnehmer hingegen sein Privatauto zu einer Dienstfahrt beispielsweise aus reiner Bequemlichkeit, so ist der Arbeitgeber haftungsfrei.
Damit der Arbeitgeber haftet, muss der Mitarbeiter nicht einmal unbedingt ausdrücklich angewiesen oder beauftragt worden sein, sein Privatfahrzeug für Firmenzwecke zu nutzen. Vielmehr reicht es bereits aus, dass ihm eine Aufgabe übertragen wurde, zu deren Erfüllung er ein Fahrzeug benötigt. Kann ihm aber kein Firmenwagen bereitgestellt werden, so liegt eine betriebliche Veranlassung vor.
Einen Anspruch, dass der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug für Dienstfahrten einsetzt, hat der Arbeitgeber generell nicht – außer dies wurde entsprechend schriftlich oder mündlich mit dem Arbeitnehmer vereinbart. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, derartige Vereinbarungen immer schriftlich festzuhalten.
Erstellt am 06.11.2006 um 16:31 Uhr von harald
hallo didius,
nachzulesen im BetrVG § 40 Komentar von Fitting und andere
Erstellt am 06.11.2006 um 17:17 Uhr von Kölner
@harald
Einer Deiner typischen Beiträge:
Deine Antwort hat rein gar nichts mit der Frage zu tun!
Erstellt am 06.11.2006 um 19:24 Uhr von harald
@Kölner
richtige frage-richtige antwort-falscher komentar aus kölln.
kuckst du gesetz sihst du richtig
Frage war: "wo kann ich das nachlesen"
Erstellt am 06.11.2006 um 20:17 Uhr von Fayence
harald,
regelt der §40 BetrVG jetzt auch "Reisekosten" für Arbeitnehmer in einem Betrieb?
Also: Frage (kann eine Frage überhaupt falsch sein?) - falsche Antwort - richtiger Kommentar aus Köln - noch immer falsche Antwort
Erstellt am 06.11.2006 um 22:01 Uhr von Ramses II
Alos,
ich finde harald TROLLig!