Sehr geehrtes Forum,

ist es in einem Betrieb mit Gleitzeitregelung möglich, Mitarbeiter aus dieser Betriebsvereinbarung per Nachtrag zum Arbeitsvertrag herauszunehmen, ohne Zustimmung des Betriebsrats? Es handelt sich um keine leitenden Angestellten.

Bzgl. der Arbeitszeit kommt es evtl. zu Überschneidungen zwischen Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag) und Betriebsverfassungsrecht. Was ist höher zu bewerten. Welche Möglichkeiten gibt es? Der §87 ist bzgl. der Arbeitszeit sonst ja nicht besonders viel wert - oder doch?