Erstellt am 04.11.2006 um 20:33 Uhr von Heini
Die Mitglieder des Betriebsrates haben nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht sich entsprechend für die Betriebsratsarbeit zu bilden.
Es stellt sich die Frage, was sieht dieser BR als kurzfristig an, einen Tag, eine Woche, vier Wochen, 3 Monate??
Begründung wäre: zu kurzfristig.
Erstellt am 04.11.2006 um 20:54 Uhr von Mona-Lisa
@Wonderwummen 21,
Es gibt Schulungsveranstalter, die kurzfristig Restplätze anbieten.
Warum wollt ihr das "bestimmte" (klingt irgendwie negativ) BR-Mitglied nicht gehen lassen?
Nur wegen der Kurzfristigkeit?
Erstellt am 16.11.2006 um 10:59 Uhr von BR-Kiel
Normalerweise hat jedes BR-Mitglied anrecht auf Schulungen nach §37 Abs. 6 Die frage stellt sich nur warum ihr das nicht möchtet? Habt ihr als BR Grmium dadurch ein Nachteil? Last ihn doch fahren. Sicherlich muß das im BR Gremium Beschloßen werden und wenn ihr dem nicht zustimmt dann aknn er auch nicht fahren aber wenn ihr ein gutes Gremium habt mit guter zusammenarbeit dann haltet ihr zusammen und last ihn fahren.
Erstellt am 16.11.2006 um 11:10 Uhr von waschbär
Hallo,
kein Beschluss vom BR kein Seminar !!! Recht hin Recht her . Ohne Beschluss ist es nicht " Möglich " !!!
Erstellt am 16.11.2006 um 18:48 Uhr von s.f.h.
Hallo Wonderwummen 21
Irgendetwas verstehe ich hier nicht. Wenn ihr das BR nicht fahren lassen wollt, dann habt ihr doch wohl eine gute Begründung dafür. Wenn du hier nach einer Begründung fragst, dann kann ich nur erkennen, das die wirklichen Ablehnungsgründe keiner aussprechen will. Frage, warum nicht?
Erstellt am 16.11.2006 um 19:24 Uhr von Fayence
Bevor die Empörung Wellen schlägt.... Sollte nicht vielleicht einmal erfragt werden, um was für eine Schulung es sich handelt?