Erstellt am 31.10.2006 um 07:34 Uhr von Lotte
Diesel,
witzig, genau das Gleiche habe ich vor drei Wochen auch zu hören bekommen. Scheint ein gängiger AG Spruch zu sein. Vielleicht lernt man den bei der Schulung: Wie halte ich mir den BR klein?
Dass es Konsequenzen hat, wenn vorher mehr gearbeitet wurde und nun auf maximal 10 Stunden runtergefahren wird ist ja klar. Wenn AG sich ans Gesetz hält ist, wie Du schon sagtest, gut. Genau wie Du habe ich mich erstmal erschrocken und mir alle möglichen Konsequenzen ausgemalt, die aber letztendlich alle nicht so "schlimm" waren wie die gängige Praxis und letztendlich auch wieder nur mit Zustimmung des BR durchsetzbar.
Also wäre mein Rat: cool bleiben und abwarten.
Erstellt am 31.10.2006 um 08:13 Uhr von viktor
genau so ist es. Ich würde dem Leiter sagen, dass es Konsequenzen für ihn hat, wenn er sich weiterhin gegen die Gesetze stellt.
Also weiter so - und Ohren steif halten.
Erstellt am 31.10.2006 um 08:42 Uhr von JAV´ler
*lol* sehe ich genau so!
würde ihn noch fragen,ob er euch schriftlich geben kann,dass er sich an die gesetze hält?! spart ne menge arbeit und ärger.
die sind anscheinend überall gleich...!
:-)
JAV´ler
Erstellt am 31.10.2006 um 08:51 Uhr von JAV´ler
ach ja,hab vergessen zu sagen,dass soweit ich weis alles über 10std genehmigt werden muß.somit wären es ja dann ungenehmigte überstunden und verletzung des mitbestimmungsrechts des br.
ich kann nur sagen...haut ordentlich rein und versteckt euch nicht!ihr müßt denen zeigen,dass ihr keine angst habt und hinter eurer belegschaft steht!!!dann machen die sich auch lockerer und fangen vielleicht mal an zu überlegen was sie sagen!des sind meistens nur leere worte was die von sich geben,weil solche leute die rechtsgrundlagen in der regel nicht kennen.
JAV´ler
Erstellt am 31.10.2006 um 09:09 Uhr von stinker
Ich möchte mal wieder die Frage in die Runde werden, wie ist §14 ArbZG zu interpretieren. Die feste Regel "Nicht länger als 10 Stunden" wird hier schon ausgehebelt (ich weis, ich weis, nur kurzfristig usw..).
Der Spruch des AG ist wirklich standard und kann selbstverständlich als Drohung wahrgenommen werden, zumindestens wenn der Betrieb keinen Tarifvertrag hat. Alles was über das gesetzliche Minimum hinausgeht (Urlaubstage usw..) kann schon wieder "einkassiert" werden.
Sonst finde ich den Spruch des AG prima.
Erstellt am 31.10.2006 um 09:18 Uhr von Kölner
@stinker
Ich sehe den § 7 ArbZG hier noch viel problematischer...
Erstellt am 31.10.2006 um 09:21 Uhr von Lotte
JAV'ler
da wäre ich aber ein bißchen vorsichtig, denn meistens gibt es auf der AG Seite einen Anwalt, der die Rechtsgrundlagen durchaus versteht. Meine Erfahrung ist, dass manche Gesetze bekannt sind, aber so lange nicht beachtet werden, bis jemand einen darauf stößt.
stinker,
da gibt es aber Grenzen, die ja ausreichend im Gesetz beschrieben werden. Wenn ein Notfall andauert, ist es ja auch recht bald kein Notfall mehr...
Erstellt am 31.10.2006 um 09:27 Uhr von Lotte
Kölner,
aber nur wenn ein TV vorhanden ist, der Derartiges vorsieht, ansonsten sehe ich den § 7 nicht im Zusammenhang mit einen Meisterbetrieb.
Erstellt am 31.10.2006 um 10:25 Uhr von JAV´ler
@lotte
hast schon recht, aber die lassen sich meistens auch relativ leicht aushebeln. beispiel: in meiner KG(1400 AN) hab ich als JAV´ler alleine mit dem anwalt der GL wegen einer betriebsratssitzung zu tun gehabt und ihn ganz leicht zum schweigen gebracht.ich weise diese personen ja nicht auf die gesetze hin,welche sie "nicht kennen",sondern auf die,welche mir als JAV´ler,oder den betriebsrat schützen und die arbeit sichern.das es eine behinderung des br gibt usw dürfen die ruhig wissen,oder etwa nicht?ich bin seit knapp 6 jahren in der jav und bin bis heute damit gut gefahren.muß aber sicherlich nicht immer klappen.
Erstellt am 31.10.2006 um 21:18 Uhr von Heini
Was nützt das ganze Palaver mit irgendwelchen Vorgesetzten? Nichts!
Viel Krach und Streit und erreicht wird nichts.
Macht Nägel mit Köpfen und zeigt ein konsequentes Vorgehen, dann erreicht der BR seine Ziele und wird ernst genommen.
Teilt der Geschäftsleitung mit, nicht irgendeinem Meister, dass der BR aufgrund der Probleme mit den Meistern XX, YY, es für nötig erachtet seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen.
Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
In dieser BV könnt ihr auch die Antragsberechtigten / Ansprechberechtigte festlegen.
Weiterhin wäre es Sinnvoll eine BV abzuschließen, in denen die Ausgleichszeiten gem. ArbzG festgelegt werden.
Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument im Rahmen seiner Rechte gesetzeswidrige Arbeitszeit zu unterbinden. Werden die Vereinbarungen nicht eingehalten, sollte der BR sich nicht scheuen seine Mitbestimmungsrechte einzuklagen.