Arbeitnehmer, 57 Jahre, Schwerstbehindertenausweis 50%, Eingliederungsgeld von der Agentur für Arbeit 50+,seit 3 Jahren im Betrieb.

Dem BR ist bekannt , dass der AN 5 Jahre im Betrieb arbeiten muss. Auch dass er mit 60 Jahren eine gesetzliche Grundlage auf Altersteilzeit hat. Meine Frage lautet: Hat ein Arbeitnehmer mit einem Schwertsbehindertenausweis ggf. eine gesetzliche Grundlage, schon eher als nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit in Altersteilzeit zu gehen???
Oder ist es ein Hinderniss, dass er Eingliederungsgeld nach 50+ von der Agentur für Arbeit erhält?
Wollte erst mal hier nachhorchen, bevor ich mich sowohl bei der Agentur für Arbeit, beim Integrationsamt(???) und der LfA erkundige.