Hallo!
Wir (der BR) hat zur Zeit folgenden Fall zu bearbeiten: eine Mitarbeiterin ist seit 18 Jahren im Betrieb beschäftigt. In den letzten 8 Jahren hatte sie 4 schwere Krankheiten zu durchleben (Bandscheibenvorfälle, Brustkrebs, schwere Gürtelrose). Inzwischen hat die Mitarbeiterin einen GdB von 60%. Nach jeder Krankheit wurde eine Wiedereingliederungsmaßnahme durchgeführt. Der Arbeitgeber hat jetzt beim BR die hohen Fehlzeiten moniert und auch schon das Wort Kündigung in den Mund genommen. Wir haben jetzt das Integrationsamt eingeschaltet (Antrag auf begleitende Hilfe).
Nun meine Fragen:
Wer hat Erfahrungen mit dem Integrationsamt? Auf wessen Seite stehen die?
Und weil der AG moniert, die Mitarbeiterin würde zu viel Zeit darauf verwenden, mit dem Betriebsrat zu sprechen: Wo steht, ob und wie lange ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin mit dem Betriebsrat sprechen darf? Bisher haben insgesamt drei Gespräche mit je drei Stunden stattgefunden, wovon bei zwei Gesprächen zeitweise der Personalleiter mit anwesend war...