Erstellt am 30.10.2006 um 12:54 Uhr von packer
moin jens,
ihr liegt völlig richtig, jedenfalls nach fitting (23. Ausgabe, Seite 952 Rdnr. 7). der spricht ausdrücklich von allen BRMitgl. sind ordentliche Mitglieder verhindert, ist das jeweils in betracht kommende ersatzmitglied zu laden.
ach ja, falls es interessiert:
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, zu den monatlichen Besprechungen
mit dem Betriebsrat gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG unmittelbar
eine(n) betriebsratsfremde(n) Mitarbeiter(in) zur Protokollführung
hinzuzuziehen.
ArbG Bad Hersfeld 8.1.1987 – 1 BV 11/86 = BB 1987, 2452
greetz vom packer
Erstellt am 30.10.2006 um 13:22 Uhr von waschbär
jens
laut BetrVG, kann sogar der gesammte betriebsrat an monatsgesprächen teilnehmen !
warum hat er eigendlich damit ein problem ? könnte ja sein das er plausible gründe hat, welche mann unterumständen berücksichtigen könnte.
Erstellt am 30.10.2006 um 16:11 Uhr von stinker
@packer
"Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, zu den monatlichen Besprechungen
mit dem Betriebsrat gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG unmittelbar
eine(n) betriebsratsfremde(n) Mitarbeiter(in) zur Protokollführung
hinzuzuziehen."
Das ist für mich völlig neu. Könntest Du bitte irgendwie einen Link zu diesem Urteil machen...oder mir einfach sagen wo genau ich dahin navigieren kann.
p.s. wie sieht es mit der Personalreferentin aus die auch als persönliche Assistentin für die GF fungiert.
Erstellt am 30.10.2006 um 19:38 Uhr von waschbär
@ packer
deine aussage finde ich im 74 auch nicht und schon gar nicht im abs 1 soory.....
@ stinker,
Fällt sie denn unter §5/3 Betr.VG ???????
Erstellt am 30.10.2006 um 22:34 Uhr von peters
@waschbär
Es wurde ja auch nicht behauptet, dass das im §74 BetrVG steht, sondern in besagtem Urteil.
@stinker,
eine persönliche Assistentin dürfte meines Erachtens doch teilnehmen - sofern sie nicht zum Protokollführen mitkommt, sondern ihrerseits zum Gespräch beitragen kann.
Erstellt am 31.10.2006 um 00:17 Uhr von Kölner
Die Frage, wer das Protokoll beim AG/BR-Gespräch führt, ist doch wohl redundant: Wenn mir als BR die schriftliche Zusammenfassung des AG nicht gefällt, mache ich...was?
Erstellt am 07.11.2006 um 08:40 Uhr von waschbär
@ peters,
ein urteil von einem richter ist für einen anderen richter nicht bindend ! er kann sich darauf beziehen aber er muss es nicht zingend auch anwenden
:-)