Hallo zusammen,
... Situation Arbeitszeit Weihnachten: bei uns im Betrieb soll es wie folgt laufen: 24.12.06 Schichtende 13:00 Uhr
25.12.06 frei
vom 26.12. zum 27.12.06 Schichtbeginn 0:00
Wir haben eine BV darüber in der allgemein steht das die Weihnachtsfeiertage frei sind, aber explizit auf Heiligabend nicht hingewiesen wird, wo wir von daher also nicht wirklich eine gesetzliche Grundlage haben. Meine Frage ist jetzt inwieweit können wir uns dagegen wehren das am 2. Weihnachtstag nachts um 0:00 wieder angefangen wird zu arbeiten, der AG sagt dann ist der Feiertag offiziell vorbei und es gibt keine gesetzliche Handhabe das es dann nicht wieder losgehen kann.

Hinzu kommt das unsere Wartungstruppe direkt über Weihnachten arbeiten kommen soll und zwar für geplante Umbau - und Wartungsarbeiten also nichts unvorbereitetes. Inwieweit haben da eine rechtliche Grundlage dagegen an zu gehen, da ich der Meinung bin das es gerade was Instandhalter angeht gesetzlich diverse Öffnungsklauseln gibt.

Ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht mit ein paar Rechtsquellen dazu weiterhelfen- Vielen Dank