Erstellt am 27.10.2006 um 16:11 Uhr von Kölner
@NEC
Vorschlag: Eine BV abschliessen?
Erstellt am 27.10.2006 um 16:27 Uhr von br.bielefeld
Hallo Nec,
der kollege Kölner hat recht. Wenn es um die Durchführung von so genannten Krankenrückkehrgesprächen" geht und sie bei Euch praktiziert werden, solltet ihr unbedingt eine BV-Krankenrückkehrgespräche" mit dem Arbeitgeber abschließen.
Ich denke im Netz gibt es einige gute Mustervereinbarungen !!
Gruss BR.Bielefeld
Erstellt am 27.10.2006 um 16:41 Uhr von br.bielefeld
Hallo ich noch mal,
Alle Maßnahmen des Arbeitgebers die auf eine Leistungskontrolle abzielen, unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Ob dieses in eurem Fall anzuwenden ist, würde ich nicht grundsätzlich ausschließen. Denn auch Krankenrückkehrgespräche haben den Hintergrund einer Leistungskontrolle. Damit wäre die empfohlene Betriebsveeinbarung sogar erzwingbar und nicht auf die Gutmütigkeit des AG angewiesen!
Gruss Br. Bielefeld
Erstellt am 27.10.2006 um 19:02 Uhr von Harry Grischna
Wenn es um Fehlzeiten geht, die zusammengenommen mehr als 6 Wochen innerhalb von 12 Kalendermonaten ergeben, müsste ein betriebliches Eingliederungsmanagement unter Beteiligung des Betriebsrats geben.
Steht in § 84 (2) SGB IX und gilt für alle Beschäftigten.
Erstellt am 28.10.2006 um 13:35 Uhr von NEC
Danke für den Hinweis!
Werd mich da nächste Woche mal drum kümmern.
Eine Betriebsvereinbarung wird wahrscheinlich die beste Lösung sein!
Gruss NEC