Erstellt am 27.10.2006 um 13:10 Uhr von rolfo2
Das Amt des stellv. BRV ist nicht an das des BRV gebunden. Fragt doch mal eure Gewerkschaft woher sie diese Weisheiten hat.
Das wäre bestenfalls möglich, wenn ihr einen 3 er BR hättet und keine Nachrücker mehr. Aber dann müsst ihr neue BR Wahlen durchführen.
Erstellt am 27.10.2006 um 13:14 Uhr von neuling
Das heißt also, dass nur der Stellvertreter neu zu wählen ist. Kann ich das irgendwo nachlesen?
Erstellt am 27.10.2006 um 13:18 Uhr von Mona-Lisa
@neuling/kekskruemmel,
wie oft willst du eigentlich noch fragen! So lange, bis dir die Antwort in den Kram passt?
So langsam müsstest auch du merken, wo`s lang geht, oder?
Du bekommst hier keine andere Antwort!
Auch rolfo2 sieht das richtig!
Erstellt am 27.10.2006 um 13:36 Uhr von neuling
@Mona-Lisa,
was fauchst Du mich hier eigentlich so an???? Ich hab doch nur nachgefragt weil ich mir nicht sicher war, es richtig verstanden zu haben! Wollte nur nichts falsch machen!! Und was meinst Du mit kekskruemmel?
Erstellt am 27.10.2006 um 13:58 Uhr von Mona-Lisa
fauchen? Du hast keine Ahnung was los ist, wenn ich fauche.............
"Und was meinst Du mit kekskruemmel?"
Meinte ich damit evtl. deinen ersten Nicknamen?
Erstellt am 27.10.2006 um 14:04 Uhr von neuling
Jetzt versteh ich es :-), hab nicht gesehen, das es schon so einen ähnlichen Fall gibt. Dann hätte ich mir hier die Fragestellung sparen können. Sorry, hätte wohl besser erst mal nach sehen sollen.
Gelobe Besserung.... Schönes WE noch....
Erstellt am 27.10.2006 um 14:08 Uhr von Mona-Lisa
auch ein schönes Wochenende!