Vielleicht ne blöde Frage, aber bei der gründung eines Wirtschaftsausschusses sollen im Betrieb mehr als 100 ständig beschäftigte Mitarbeiter beschäftigt sein.
Sind befristete und längerbeschäftigte Leiharbeitneher dazuzuzählen ?
Wie definiere ich " ständig beschäftigte " ?

Wäre nett eine Antwort zu bekommen