Erstellt am 26.10.2006 um 08:47 Uhr von viktor
Wenn ich den Däubler richtig interprätiere, zählen Leih-AN, die das aktive Wahlrecht im Sinne des § 7 BetrVG haben, auch zu den Beschäftigten des § 106 BetrVG
Erstellt am 26.10.2006 um 09:11 Uhr von laborfuzzi
Erstellt am 27.10.2006 um 13:37 Uhr von stinkermief
Ich bin auch dieser Meinung.
Was an dieser Sache aber so blöd ist: hier zählen Leih-AN mit..also bei der Zählung für einen Wirtschaftsausschuss, aber nicht bei Bestimmung der Größe des zu wählenden BRs.
So kann es vorkommen, dass es BRs < 7 gibt die WAs gründen müssen. (Danke BAG! Ganz toll geregelt...).
Erstellt am 27.10.2006 um 16:21 Uhr von Kölner
@all
Ob Leiharbeitnehmer hier mitzählen ist zumindest umstritten...
...auch wenn sich die Gesamtheit der Kommentare an die Regelungen der §§ 5+7 BetrVG hält.
Erstellt am 02.11.2006 um 01:01 Uhr von laborfuzzi
Danke Leute , ich denke damit komme ich klar.