Erstellt am 24.10.2006 um 21:25 Uhr von Mona-Lisa
@Thomasxxl,
lasst euch nicht verkackeiern!
Ersatzmitglieder lädt immer noch der Betriebsrat ein!
Wenn 2 BR-Mitglieder nicht da sind, rücken die beiden Ersatzmitglieder auf jeden Fall nach.
§ 25 BetrVG, und das ist massgeblich für euch.
Erstellt am 24.10.2006 um 21:26 Uhr von zimba
Die Vorschrift regelt das Nachrücken von Ersatzmitgliedern für endgültig ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte BRMitglieder. Normzweck ist die Sicherung der Kontinuität der BRArbeit, der Beschlussfassung durch den BR nach § 33 und darüber hinaus die Gewährleistung einer möglichst vollständigen und stetigen Besetzung des BR. Die Vorschrift enthält zwgd. Recht und kann nicht abbedungen werden.
Erstellt am 24.10.2006 um 21:28 Uhr von Mona-Lisa
so Thomasxxl,
und genau das alles erzählst du morgen deinem Arbeitgeber!
Erstellt am 24.10.2006 um 21:37 Uhr von SchwarzerPeter
Die Berechnung wer für wen wann von welcher Liste "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein.
Lösung:
Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet immer automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung für den Arbeitgeber (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
Erstellt am 25.10.2006 um 09:48 Uhr von Wolle1
@schwarzerpeter
Hallo, mir scheint, dass da ein Missverständnis vorliegen kann: Wenn nur zwei Ersatzmitglieder vorhanden und zwei BR ausfallen, ist doch klar, dass beide EM nach dem Gesetz zur Sitzung geladen werden müssen
Gruss
Wolle1