Erstellt am 24.10.2006 um 12:53 Uhr von merlin
Was verstehst Du unter "Sammelabmahnung"? Mehrere Verfehlungen, gleiche Verfehlung mehrmals, mehrere MA?
Erstellt am 24.10.2006 um 12:59 Uhr von slampi
ich meine als "Sammelüberweisung", mehrere Abmahnungsgründe in einer Abmahnung für einen Mitarbeiter. ich hoffe das ist verständlich
Erstellt am 26.10.2006 um 23:59 Uhr von peters
Klar, der Arbeitgeber kann mehrere Gründe in einer Abmahnung aufführen.
Wenn aber einer dieser Gründe anfechtbar ist, dann kann die gesamte Abmahnung angefochten werden.