Erstellt am 23.10.2006 um 23:56 Uhr von Rollie
Ich nehme einmal an, das kein Zwang besteht, in der Kantine Essen einnehmen zu müssen, welches auch dort erworben werden muß.
Ich tu mich ehrlich gesagt schwer, eine Mitbestimmung bei der Preisgestaltung entdecken zu können. Das hieße ja, es läge in der Willkür des Betriebsrats, ob der Fremdbetrieber kostendeckend arbeiten dürfte.
Erstellt am 24.10.2006 um 00:03 Uhr von Kölner
@Rollie
Wenn nicht hier, wann dann?
@ben
Hinsichtlich der Preisgestaltung habt Ihr ein MBR...wenngleich: Der AG kann die Preiserhöhung in der Regel schlüssig erklären.
Erstellt am 24.10.2006 um 00:33 Uhr von Rollie
@Kölner, sorry, ich hatte, trotz mehrmaligem Lesen zugegeben anstelle firmenbesitz immer fremdbesitz gelesen :-( .
mal off Topic, arbeitst Du in einem Callcenter ? (*ironiemodusaus*)
Erstellt am 24.10.2006 um 10:23 Uhr von Julie
lies mal BAG, Urteil vom 11.7.2000 - 1 AZR 551/99 -
unter http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949751757/1341.html
Mitbestimmungsrecht besteht also unstrittig.
Erstellt am 24.10.2006 um 14:09 Uhr von Kölner
@Rollie
..."niet" CallCenter - aber so ähnlich. Eher schon CallBoys!
Kontakte mich!
Erstellt am 24.10.2006 um 19:14 Uhr von ben