Erstellt am 22.10.2006 um 19:48 Uhr von Kölner
@Sven23
Es gibt immer jemanden, der es "mit einem macht" und einen der es "mit sich machen lässt"!
Wie wäre es - falls vorhanden - wenn der BR sich einmal mit dem § 87 BetrVG auseinandersetzt...
Erstellt am 22.10.2006 um 21:07 Uhr von Heini
Als Betriebsrat habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Ihr verlangt von dem AG den Abschuss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.
Erstellt am 22.10.2006 um 21:09 Uhr von Kölner
@Heini
Du bist schon wieder so nett...
Erstellt am 23.10.2006 um 06:33 Uhr von hadsf
in einer BV würde ja alles geregelt werden (einhaltung der 10 Stunden z.b.).
würde ich als BR auch gleich drauf hinweisen das er das arbeitszeitgesetz bricht und um ihn und besonderst die kollegen zu schützen eine BV darüber abschliessen wollt.
dort kann man auch alles andere regeln anfang und ende der arbeitszeit z.b. das die spätschicht "erst" um 12.00 Uhr anfängt (wenn möglich).
wenn der arbeitgeber etwas will dann muss er zum ausgleich auch was geben also denke wenn ihr darauf besteht habt ihr gute karten eine vernünftige BV abzuschliessen bezw. lösung zu finden.
Erstellt am 23.10.2006 um 10:26 Uhr von hadsf
wenn man in einer BV die arbeitszeiten regelt werden im "normalen" fall auch die 10 stunden eingehalten, ausnahmen gibts leider immer wenn die mitarbeiter mitmachen.
regeln kann man in einer BV fast alles auch das die 10 stunden eingehalten werden obwohl das im AZG geregelt ist bricht es niemand ein bein wenn es nochmals ausdrücklich drin steht.
in BV´s steht ja meistens extra drin das TV regelungen und bestimmte Gesetze anwendung finden obwohl das eigentlich gesetzlich ebenfalls geregelt ist.
@ramses du willst mich wohl immer falsch verstehen? oder bin ich dir soo wichtig das du meine threads immer nach dem kleinsten fitzel an unstimmigkeiten untersuchst? naja so perfekt wie du bin ich nicht...gottseidank.
p.s. such dir nen partner für deine spielchen!