Erstellt am 21.10.2006 um 14:22 Uhr von Fayence
Hallo Dieter,
es wäre mir neu, dass der BR als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten ist!
Es kann jedoch durchaus sein, dass ein BR-Mitglied als solcher gewählt wurde. Was die Verschwiegenheitspflichten, auch gegenüber dem Gremium, jedoch nicht berührt. Da dürft Ihr nicht mehr erfahren, als jeder andere AN.
Nehme zumindest an, dass dies der Hintergrund Deiner Frage ist!
Erstellt am 21.10.2006 um 16:24 Uhr von Kölner
@Fayence
Je nach Gesellschaftsvertrag ist genau das so gewollt und möglich: Nur BRs kommen in den AR.
Das ist sogar bei sozialen GmbHs und WoBauGes sehr häufig anzutreffen.
Erstellt am 21.10.2006 um 17:03 Uhr von Fayence
Kölner,
vornehmlich gewählt wird doch aber das BRM in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer! Auch können wählbare AN nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen werden, meine Meinung!
Deine Aussage würde bedeuten, dass ein Gesellschaftsvertrag DrittelbG + WODrittelbG aushebeln könnte!
P.S.
Dieter, warum suchst Du als BR eigentlich Wohnungsbaugesellschaften in denen ein BR als ANV vertreten ist und nicht umgekehrt?