Erstellt am 19.10.2006 um 15:22 Uhr von bernd
BetrVG § 13 Abs. 2 Pkt. 3
Erstellt am 19.10.2006 um 15:37 Uhr von Ramses II
Fraenzi,
wenn DIE EINZELNEN BRM erklären, dass sie ihr Amt niederlegen, dann rücken Ersatzmitglieder nach.
Wird hingegen im BR EIN BESCHLUSS gefasst DASS DER BR ZURÜCKTRITT, dann müsst Ihr Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 19.10.2006 um 15:42 Uhr von fraenzi
Hallo Ramses II
muss der Beschluss einstimmig sein
Erstellt am 19.10.2006 um 15:46 Uhr von Ramses II
Nein!
BetrVG § 13 Abs. 2 Pkt. 3
Absolute Mehrheit!