Erstellt am 18.10.2006 um 13:11 Uhr von huettenwolf
Hi,
das halte ich für sehr fragwürdig. Da werden Grundrechte angegriffen. Art. 1 Grundgesetz.
Erstellt am 18.10.2006 um 13:20 Uhr von rolfo2
Erstens mal gilt jeder solange als unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist und auch dann hat der AG kein Recht dies öffentlich bekanntzumachen durch Aushang.
Erstellt am 18.10.2006 um 15:49 Uhr von Mona-Lisa
@albert,
sollte der Diebstahl tatsächlich bewiesen sein, wird der AN sowieso mit einer Kündigung zu rechnen haben (oder schon gekündigt sein).
Dieses "brandmarken" des AG in der Firma würde ich von einem Anwalt klären lassen.
Erstellt am 19.10.2006 um 07:13 Uhr von Bergmann
Denkt mal an die Gammelfleischskandale-die Namen der Firmen dürfen nicht öffentlich genannt werden !
Und bei denen ist ja ihr Vergehen amtlich !