Erstellt am 17.10.2006 um 18:55 Uhr von harald
6 ur 30 plus 8 stunden ohne pausen danach überstunden.nachtzuschlag nicht vergessen. länger als 10 stunden hätte der kollege nicht arbeiten dürfen. nicht auszudenken was alles hätte passieren können übernächtigt auf der autobahn.
Erstellt am 17.10.2006 um 20:39 Uhr von paula
@harald
da stellt sich dann mal wieder die frage ob fahrzeiten wirklich auch arbeitszeit ist. das BAG sieht das inzwischen differenziert...
Erstellt am 18.10.2006 um 07:58 Uhr von zimba
schau mal unter Ein aktuelles Urteil des BAG schafft hier Klärung (BAG, 11.6.2006, 9 AZR 519/05):
zimba
Erstellt am 18.10.2006 um 10:05 Uhr von Ramses II
Zimba,
bist Du Dir sicher dass das BAG an Sonntagen Recht spricht?