Erstellt am 15.10.2006 um 22:24 Uhr von Fayence
Was soll denn der Quatsch?
Du solltest Dir Deine Fragestellung noch einmal zu Gemüte führen und überarbeiten!
Erstellt am 15.10.2006 um 22:40 Uhr von Kölner
@Fayence
Ich meine zwar auch, dass diese Idee Humbug ist, aber es wäre ja schon spannend zu erfahren, was - ganz genau - der Fragesteller bezwecken will...
Erstellt am 15.10.2006 um 22:40 Uhr von Mona-Lisa
marco,
wenn du dir den 106 bis 110 mal genau durchliest, wirst du nirgend`s eine "Verpflichtserklärung" finden.
Die ist auch so unnötig wie ein Kropf!
Wenn euer AG die eingeforderten Unterlagen zu einem bestimmten Termin nicht liefert, habt ihr andere Möglichkeiten dagegen vorzugehen.
@Fayence,
ruhig Blut........
Erstellt am 15.10.2006 um 22:44 Uhr von Fayence
Kölner,
Du lebst ja noch...
P.S.
Aus diesem Grund habe ich ja auch angeregt, die Fragestellung noch einmal zu überarbeiten!
Mona-Lisa,
verstehe ich nicht...
Erstellt am 15.10.2006 um 22:48 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
ich hatte gerade den Eindruck, dass dein Blutdruck die maximale Höchstgrenze erreicht hat.......
Erstellt am 15.10.2006 um 23:01 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
mich an meine max. RR-Grenze zu bringen, dürfte nur den wenigsten Forumsteilnehmern gelingen... :-))
Erstellt am 15.10.2006 um 23:35 Uhr von Heini
Was soll eine Verpflichtungserklärung bringen?
Der AG ist eh verpflichtet dem WA die benötigten Unterlagen gem.: § 106 BetrVG auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Kommt der AG dieser Verpflichtung nicht nach, müssen die Unterlagen mit Hilfe des ArbG eingefordert werden.