Kann man man sich als Wirtschaftausschuss eine Verpflichtungserklärung geben lassen (z. B. aus Beweisgründen), in der sich der Arbeitgeber schriftlich verpflichtet, dass er gegenüber dem Wirtschaftsausschuss zu einem bestimmten Stichtag alle gemäss § 106 Betr.VG erforderlichen (benötigten) Unterlagen zur Verfügung gestellt hat?