Erstellt am 15.10.2006 um 20:11 Uhr von Lotte
elfi,
woher hast Du denn das mit der 13% Regelung?
Erstellt am 15.10.2006 um 20:21 Uhr von elfi
Hab ich noch im Gedächtnis. Ist die Zahl falsch?
Erstellt am 15.10.2006 um 20:22 Uhr von Lotte
Nein, nein, ich kenne so eine Regelung nur nicht. Ist sie aus Eurem TV? oder ist das so eine allgemeingültige Regelung, die man eigentlich kennen sollte nur ich kenne sie nicht?
Erstellt am 15.10.2006 um 20:28 Uhr von elfi
Unabhängig davon ob du davon gehört hast oder nicht, kannst du mir helfen?
Erstellt am 15.10.2006 um 20:34 Uhr von Lotte
Bin ein wenig verwirrt von der komischen Regelung....
Also, BV = Betriebsvereinbarung? Mit der Berufung darauf, könntet Ihr der Einstellung m.E. zustimmen unter dem Vorbehalt, dass die Stundenzahl korrigiert wird. Das müsst Ihr natürlich schriftlich einfordern.
Erstellt am 15.10.2006 um 22:52 Uhr von Kölner
@Lotte
BAG 26.11.2003 4 ABR 54/02
Erstellt am 15.10.2006 um 23:23 Uhr von Lotte
Kölner,
danke Dir
"Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt gem. § 3 Nr. 1.1 MTV 35 Stunden. Mit Zustimmung des Arbeitnehmers kann dessen individuelle regelmäßige Arbeitszeit auf wöchentlich 40 Stunden verlängert werden (§ 3 Nr. 1.2 MTV). Die Zahl dieser Arbeitnehmer darf 13 % aller Beschäftigten des Betriebes einschließlich der leitenden Angestellten und AT-Angestellten nicht übersteigen (§ 3 Nr. 1.2.2 MTV"
Frage wäre jetzt, wie der BR damit umgeht,... würde an meinem Vorschlag festhalten.
Erstellt am 15.10.2006 um 23:58 Uhr von Ramses II
"Unsere AG ist nicht im Arbeitgeberverband."
Erstellt am 16.10.2006 um 06:41 Uhr von ralle
Hallo!
Den Einstellungen kannst Du ohne weiteres zustimmen. Als BR hast Du ja sowieso keinerlei Recht, individualrechtliche Vereinbarungen des AG mit dem AN in Abrede zu stellen.
Erstellt am 16.10.2006 um 11:50 Uhr von Wolle 1
Hallo elfi,
ich stimme mit ralle überein, das man den Einstellungen ohne wenn und aber zustimmen kann. Es ist jedoch einen Versuch wert, den AG zu einer Senkung der Regelarbeitszeit für die Neuen zu bewegen, um nicht der Benachteiligung derselben bezichtigt zu werden.
Aber in der heutigen Zeit "muss" ein BR Einstellungen nicht zustimmen, sondern ich meine er "darf" dies tun :-)
Gruss
Wolle 1
Erstellt am 17.10.2006 um 20:47 Uhr von ralle
Hallo Wolle 1 !
Ich bin mit Dir natürlich einer Meinung, es ist allemal Wert, den Versuch zu unternehmen, mit dem AG ins Gespräch zu kommen um für die neuen Kollegen und Kolleginnen eine Senkung der Regelarbeitszeit herbeizuführen.
Jedoch bin ich davon überzeugt, daß sich tarifliche Regelungen nicht in einer Betriebsvereinbarung regeln lassen, wenn ein gültiger Tarifvertrag besteht. Ob der AG einer Tarifvertragspartei angehört spielt hierbei m.E. keine Rolle. Man könnte bei diesen Neueinstellungen so vorgehen, daß man Probezeit und eine eventuelle Befristung abwartet und im Nachhinein die Sache gerichtlich prüfen lässt!
Gruss