Erstellt am 13.10.2006 um 21:12 Uhr von Fayence
Das AGG als Entschuldigung für Einsparmassnahmen herhalten zu lassen, ist schon sehr kreativ! Euer AG sollte dafür einen Ehrenpreis erhalten.
P.S.
Selbst wenn diese Gratifikationen in einer BV verankert sein sollten, steht es dem AG frei, diese aufzukündigen!
Oder sollten diese Gratifikationen etwa in einem für Euch geltenden TV festgeschrieben sein?
Erstellt am 13.10.2006 um 21:38 Uhr von bluealert
Hallo Fayence,
unserm AG ,geht es nicht um Einsparmassnahmen,sondern wegen dem AGG ,weil er Angst hat, das er verklagt wird ,durch einen Mitarbeiter
der sich ungerecht behandelt fühlt.
Der Rechtsanwalt von unserem AG, hat gesagt ,das die Gratifikation für den 50 und 60 Geburtstag wegfallen muss ,wegen der
Angriffsfläche des AGG(Alter)!!
MfG R.M.
Erstellt am 18.10.2006 um 19:50 Uhr von bluealert
Eigener 50. oder 60 Geburtstag je 300 EUR Netto.
MfG R.M.