Erstellt am 14.10.2006 um 15:35 Uhr von Lotte
Lyckatil,
weiß nicht so recht, was Ihr damit bezweckt:
"Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwer behinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert."
http://www.schwbv.de/aufgaben.html
Erstellt am 15.10.2006 um 11:31 Uhr von gasmann
Hallo Lukatill,
wie schon im Beitrag vorher beschrieben ist die Sachlage nicht klar. Egal was für ein "Beschluß" gekänzelt werden soll. Klar ist doch, wenn du mit dem BR gemeinsam eine Sache durchziehen möchtest, setzt man einen Beschluß nicht aus, dann holt man sich doch Hilfe vom Integrationsamt. Die müssen z.B. bei einer Kündigung oder Hilfen zur Arbeit beteiligt werden, und zwar vor einer Entscheidung durch BR oder AG. Die Kü.-frist wird dadurch nicht verlängert. Aber es hilft, wenn das Amt nicht beteiligt wurde. Ruf dort an, es wird einem mit Rat oder wenn nötig mit Tat geholfen.