Hallo Peter.
Genauso wie bei anderen Enstellungen auch! Dem BR sind sämtliche Bewerbungsunterlagen, auch Eignungstests und Arbeitsproben usw. vorzulegen. An Vorstellungsgesprächen ist der BR (lt. BetrVG) nicht beteiligt.
Das Auswahlverfahren muss für den BR plausibel und nachvollziehbar sein.