Erstellt am 12.10.2006 um 10:08 Uhr von harald
meiner meinung nach sind kirchen und gewerkschaften usw tendenzbetriebe
Erstellt am 12.10.2006 um 10:32 Uhr von Chrisch
Die Beurteilung ob oder ob nicht ist aufgrund deiner Angaben für mich nicht mit aller Sicherheit zu beantworten. Ich kann euch den Tipp geben, wenn ihr mehr als 100 Angestellte habt solltet ihr einen Wirtschaftsausschuss gründen. Erhebt euer AG keinen Einspruch seit ihr keiner, legt er Einspruch ein muss ein Arbeitsgericht die Tendenzfrage klären.
Erstellt am 12.10.2006 um 10:34 Uhr von Mona-Lisa
@tebor,
ihr seid solange kein Tendenzbetrieb, bis euer AG das Gegenteil bewiesen hat.
Erstellt am 12.10.2006 um 10:39 Uhr von Kölner
@harald
Wie sieht es mit § 118 BetrVG aus?