Hallo. Unsere SchwerBehindertenVertretung war zu unseren letzten MAV-Sitzungen zugegen. Bei der vorletzten wurde durch unseren Gast (PflegeDienstLeitung) von einer anstehenden Berentung einer älteren Mitarbeiterin gesprochen. Ob es sich dabei um das Vorhaben zu einer Antragstellung handelte oder nicht kann hier nicht mehr widergegeben werden.
Die SBV wurde hellhörig, da sie dazu noch keinen Antrag gesehen oder davon gehört hatte, dass sich die Langzeitkranke das vor hatte.
So hat sie eine persönliche Nachricht an die besagte MA geschickt mit der Frage, ob sie die Rente eingereicht hat. Das wurde wohl verneint. Die LZ-Kranke hatte direkt danach die PDL angerufen und ihr von dem Gespräch erzählt.
Nun teilte uns die PDL mit, dass die SBV wohl die Schweigepflicht verletzt habe mit Namensnennung ohne Begründung.
Wie sieht es aus? Was denkt ihr dazu? Muß die SBV erst persönlich Nachricht von irgendeiner Stelle erhalten, um agieren zu können? Kann sie auch Gespräche aus der MAV-Sitzungen nutzen?