Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wir haben einen Wirtschaftsausschuss,
der aus 3 Personen besteht. Eine dieser Personen gehört nicht dem
Betriebsrat an.
Inwieweit ist der Arbeitgeber trotzdem in dieser Situation gegenüber dem Wirtschaftsausschuss verpflichtet, diesem Gehaltsänderungen (z. B. Gehalts-
erhöhungen) nach § 106 Betr.VG rechtzeitig und umfassend zu unterrichten?