Erstellt am 11.10.2006 um 16:43 Uhr von paula
schon mal an § 9 TzBfG gedacht?
das problem ist, dass es hier um individualrechtliche geschichten geht und der BR hier eigentlich nicht in der uhr ist
Erstellt am 11.10.2006 um 16:44 Uhr von harald
macht eure mitwirkung bei einstellungen geltend. dser br kann einstellungen widersprechen wenn dadurch andere mitarbeiter nachteile zu erwarten haben. verlangt interne stellenausschreibungen und lasst euch alle bewerbungen zeigen.
Erstellt am 11.10.2006 um 16:47 Uhr von Rollie
Vielleicht laufen die Geschäfte aber auch schlechter, weil der AG nicht kapiert, das er durch solch eine Sichtweise vielleicht auf motiviertes und qualifiziertes Personal verzichtet.
Es gibt durchaus Unternehmer, die der Ansicht sind, das Leiharbeiter günstiger als festes Personal ist, dabei aber die Produktivität eingearbeiteter Mitarbeiter außer acht läßt.
@Harald, wodurch entstehen anderen Mitarbeitern Nachteile, nur weil sie nicht in Vollzeit übernommen werden ?
Erstellt am 11.10.2006 um 16:50 Uhr von paula
@harald
die nachteile sehe ich auch nicht. es handelt sich doch nur um entgangene vorteile....
Erstellt am 11.10.2006 um 16:53 Uhr von Kölner
Erstellt am 11.10.2006 um 16:56 Uhr von harald
ist es kein nachteil wenn ich nicht vollzeit arbeiten darf weil eine teilzeitkraft eingestellt wurde. jedenfalls kann der br widersprechen ,it dieser argumentation. sollte die gl anderer meinung sein gibt es stellen die das klären