Erstellt am 11.10.2006 um 11:56 Uhr von harald
steht im BetrVG liest das eigentlich keiner?????
Erstellt am 11.10.2006 um 11:58 Uhr von Werner
Hallo Annette,
200-500 AN ein BR voll von der Arbeit freizustellen.
501-900 AN 2 BR
901-1500 AN 3 BR
1501-2000 AN 4 BR......usw
§38 BetrVG
Erstellt am 11.10.2006 um 11:58 Uhr von Rollie
Das wird im § 38 des BetrVG'es geregelt und die Anzahl der Freistellungen hängt von der Mitarbeiterzahl ab.
So pauschal würde ich nicht sagen, das AG darauf achten, eine Schwelle nicht zu überschreiten, um Freistellungen dadurch zu vermeiden. Viele Unternehmen arbeiten durchaus gewinnorientiert. Dies Bestreben wird nicht wegen einer Freistellung in Frage gestellt.
Erstellt am 11.10.2006 um 11:59 Uhr von harald
jetzt liest sie es wider nicht
Erstellt am 11.10.2006 um 12:36 Uhr von Schmarotzer
harald
1.nööö
2. warum auch.