Erstellt am 11.10.2006 um 11:40 Uhr von harald
es ist zu prüfen ob es sich hier um eine mitbestimmungspflichtige vesetzung handelt? kuck auch mal im betrvg unter eingruppierung nach. habs leider nicht zur hand
Erstellt am 11.10.2006 um 11:50 Uhr von maik412
die leute wurden bereits abgruppiert. Da war noch ein anderer BR am wirken.
Erstellt am 11.10.2006 um 12:05 Uhr von Rollie
Der AG kann nicht unbedingt einseitig eine Abgruppierung vornehmen.
Hier wäre zu prüfen, was auch arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Erstellt am 11.10.2006 um 13:21 Uhr von maik412
Ich möchte meine Frage hier nochmals konkretisieren.
Die Leute sind abgruppiert, es gab einen SP/IA.
Nun macht sich der Unmut breit. Weniger Geld = weniger Arbeit !!!
Gibt es/ Hat jemand eine/n konkreten Stellenbeschreibung/ Tätigkeitsbeschreibung für die Tätigkeit eines Warenauffüllers, bzw steht irgendwo genau beschrieben, welche Tätigkeiten in dieser Gruppe erledigt werden müssen?
Erstellt am 11.10.2006 um 14:44 Uhr von harald
anscheinend gibt es keine stellenbeschreibungen. versuche seit jahren eine für küchenhilfen zu griegen. arbeitamt usw. fehlanzeige. währe auch für tipps dankbar.
Erstellt am 11.10.2006 um 14:56 Uhr von x-force
wer entscheidet dann, welche Aufgabe ein "Warenauffüller" (gewerblich Angest.) zu erledigen hat, und welche nicht, weil sie schon wieder in den kaufmännischen BEreich fallen würden?
Z.B. Dispositionen, Kundenberatung usw usw
Wo verläuft der schmale Grat zwischen gewerblicher Tätigkeit als Warenauffüller und kaufmännischer Tätigkeit?
Erstellt am 12.10.2006 um 22:13 Uhr von excalibur
Das Würde mich auch interressieren?
Welche "genauen" Aufgaben hat ein Warenauffüller?
Erstellt am 12.10.2006 um 22:52 Uhr von Akira
Hallo Allemal
Ist doch interessant was sich das Volk auf Führungsebene so alles an Berufsbezeichnungen einfallen lässt.
Was ist ein Regaldesigner?
Ja Warenauffüller ist das ein Beruf?
Was an Können verlangt wird: sind Bilder deuten zu können um die jeweils richtigen Dosen ect.in das richtige Regal zu stellen, zwei gesunde Hände damit es schnell geht.
@maik412
Hast du dir einmal Gedanken gemacht über Fremdverräumung, da kommen MAs in deine Hütte die in einer Schnelligkeit Palette für Palette verräumen fürn Appel und Ei.
Das fängt bei einem Betrag von 5.36€ für eine sortenreine Palette an.
Ne Mischpalette bringt da ein bischen mehr.
Diese Leute haben auch nur ein kleines Zeitfenster um die Ware zu verräumen.( Regale auf zu füllen)
Da passt doch die Tätigkeitsbezeichnung genau rein -Warenauffüller-
Bist Du Dir sicher ob deine Kollegen über haupt noch Deine Kollegen sind?
Es klingt makaber.
Ich weis
Erstellt am 13.10.2006 um 07:50 Uhr von maik412
Ich bin BR, somit für arbeitsfördernde Maßnahmen, also mache ich mir keine Gedanken in Bezug auf Fremdverräumung.
Und ja ich bin mir sicher, das meine Kollegen meine Kollegen sind.
Wir sind eine übersichtliche Zahl an Mitarbeitern.
Der BR (ich) ist einköpfig.
Erstellt am 08.11.2006 um 20:27 Uhr von Bernie
Kommessionierer = Auffüller ( Bei Lagerarbeittätigkeiten )
Klare Trennung von Büro und Lager erforderlich.
Das der Arbeitgeber auf Verlangen des BR`s eine Stellenbschreibung einzelner MA erstellt, würde mich wundern. Dazu gibt es keine gesetzliche Basis.
Erörtere die Stelle zusammen mit den Stelleninhabern nach folgenden Punkten :
- Einsatzort
- Einsatzziel
- Einsatzaufgaben
- Vorgesetztenverhältnis
- Aktive und passive Stellenvertretungen
- Fachliche Voraussetzung des einzelnen Stlleninhabers.
Dann hast du deine Stellenbschreibung ;-)
Gruss
bernie
Erstellt am 14.06.2007 um 10:01 Uhr von gobi
Kennzeichnend kann m. E. sein ob der MA eine beratende Tätigkeit ausübt. Beratung ist die typische Definition des Verkäufers.
Achte mal auf Stellenangebote. Weitere Hilfe können ggf. bestehende Arbeitsverträge im Unternehmen sein